Integrationskurse (Deutsch als Fremdsprache)
Im Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes haben Neuzuwanderer (§44), Spätaussiedler (§4, §7, §9), und u.U. schon in Deutschland lebende Ausländer und EU-Bürger einen Anspruch auf einen geförderten Sprachkurs, um ihre Integration zu fördern. Ein Eigenanteil ist von den Teilnehmern zu erbringen; viele können jedoch auf Antrag befreit werden.
Die Rheinland Privatschule ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zertifiziert und führ diese Integrationskurse / Deutschkurse in einem effektiven und schnellem Tempo durch.
Die Integrationskurse gliedern sich in sechs Module zu je 100 Stunden (insgesamt 600 Stunden) und einem Orientierungskurs zu 45Stunden.
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Auszug aus der Integrationskursverordnung IntV:
A. Zielsetzung
Mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) werden staatliche Integrationsangebote (Sprachkurse, Einführungen in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands) für Ausländer, Spätaussiedler und Unionsbürger gesetzlich geregelt. Neuzuwandernde Ausländer aus Drittstaaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, und Spätaussiedler erhalten einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Berechtigte Ausländer, die nicht über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind darüber hinaus teilnahmeverpflichtet. Dieses Integrationsangebot wird ergänzt durch die Möglichkeit der Zulassung zur Kursteilnahme für bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer und Unionsbürger.
Die im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Regelungen über Integrationskurse bedürfen zu ihrer bundeseinheitlichen Durchführung einer Konkretisierung durch eine Rechtsverordnung.




